
Info Arthroskopische Chirurgie
Knorpelschaden und Arthrose
Osteochondrosis Dissecans
Komplikationen und Risiken
Offene Chirurgie
Sprunggelenk
Chron. Sprunggelenksinstabilität
Luxation der Peroneussehnen
Osteochondrale Talusverletzung
Sprunggelenksarthrose
Künstlicher Gelenkersatz
Versteifungsoperation
©1996-2009 by
Dr. Ingenhoven/Dr. Hesselmann/
PD Dr. Müller-Rath/PD Dr. Mumme
Datenschutzerklärung für
diese Website
Komplikationen und Risiken
Inhalt
Risiken und Hinweise in dieser Information, die jeder Patient vor einem Eingriff unterschreiben muss, treffen nicht in jedem Fall und auf alle Eingriffe zu. Es bedarf der persönlichen Aufklärung durch den Arzt mit Markierung und Erläuterung im Aufklärungstext um das individuelle OP-Risiko einschätzen zu können!
Bei Ihnen wurde ein ärztlicher Befund erhoben, aufgrund dessen bei Ihnen ein orthopädisch-chirurgischer Eingriff ambulant durchgeführt werden soll. Wir möchten Sie jetzt auch schriftlich über die mit jedem operativen Verfahren verbundenen Risiken und Gefahren informieren und aufklären. Dies erfordert in jedem Fall ein persönliches Gespräch in der Praxis.
Es erfolgt
eine ausführliche mündliche Aufklärung über die geplante Operation, einschließlich
der möglichen Risiken und Komplikationen:
Ihnen
wird eine krankheitsbezogene Patienteninformation mit näheren
Angaben mitgegeben.
Infektionen
(eitrige Entzündung)
Aufgrund der Tatsache, dass Krankheitserreger überall vorhanden sind, besteht bei jedem ärztlichen Eingriff der mit einer Verletzung der Haut einhergeht, die Gefahr der Infektion (bei arthroskopischen Eingriffen ca. 1:1000, bei offenen Eingriffen etwas mehr). Wenn diese Komplikation eintritt, kann dies schwerwiegende Konsequenzen zur Folge haben, die von Zweiteingriffen, medikamentöser Behandlung, über Versteifung des Gelenkes bis zur Amputation einer Gliedmaße als letzte Möglichkeit, reichen kann.
Durch unterschiedliche Einflüsse, wie Durchblutungsstörungen, Lymphabflußstörungen und auch Verunreinigungen von außen können Wundheilungsstörungen auftreten. Dabei ist das Risiko bei arthroskopischen Eingriffen geringer als bei offenen Eingriffen. In der Regel heilt eine Wundheilungsstörung ohne weiterreichende Folgen ab.
Diese Komplikation entsteht durch eine Störung im Blutgerinnungssystem mit Bildung von Blutgerinnseln (Thromben) und dem evtl. Losreißen dieser Thromben und Verschleppung in andere Organe (Embolie), wie z.B. in Lunge, Gehirn etc. Daraus können sich schwerwiegende Störungen der Lebensfunktion (Atmung, Herzfunktion) ergeben. Diese Komplikation ist bei ambulanten Eingriffen mit sofortiger Mobilisation sehr selten.
Verletzung anderer Strukturen
(Nerven, Blutgefäße, Sehnen)
Das operative Vorgehen wird so geplant, dass unter normalen Umständen eine derartige Verletzung nicht eintreten kann. Aufgrund anatomischer Varianten bei einzelnen Patienten oder veränderter anatomischer Lageverhältnisse bei Zweiteingriffen sind solche Verletzungen jedoch denkbar. Die Folgen sind abhängig von der verletzten Struktur, evtl. schwere Blutungen (Gefäßverletzung), Funktionsverluste von Muskeln (Sehnenverletzung) oder Lähmungen (Nervenverletzung). All diese Verletzungen können weitreichende Maßnahmen zur Folge haben, wie z.B. Bluttransfusionen oder weitere operative Maßnahmen.
Seitenbandverletzung (nur bei arthroskopischen
Eingriffen)
Bei arthroskopischen Eingriffen wird ein Beinhalter, der das zu operierende Bein fixiert, verwendet. Das ist notwendig, um den Gelenkspalt aufdehnen zu können, um vollständigen Einblick in alle Anteile des Kniegelenkes zu bekommen und um auch in schwer zugänglichen Gelenkabschnitten (Meniskushinterhorn) operieren zu können. Dabei kann es zu einer Überdehnung der Seitenbänder kommen. Eine Operation des Seitenbandes ist meistens nicht nötig, in seltenen Fällen muss das Bein jedoch für einige Wochen in einer Schiene ruhiggestellt werden.
Nach der Operation muss das operierte Gelenk unbedingt geschont werden. Konsequente Hochlagerung und Kühlung, sowie regelmäßig durchgeführte Anspannungsübungen sind ebenso wichtig. Trotzdem kann es nach einer Operation zu einer Ergussbildung kommen. Ist dies der Fall, muss der behandelnde Arzt aufgesucht werden. Evtl. ist es erforderlich zu punktieren, d.h. den Erguss mit einer Spritze abzuziehen.
Restbeschwerden BEI FORTGESCHRITTENEN VERSCHLEIßERKRANKUNGEN
Die komplette Wiederherstellung nach Operationen mit Behandlung von Verschleißerkrankungen kann bis zu einem Jahr dauern. Die Operation ist in diesem Falle eine "Reparaturoperation". Sie können nicht erwarten, dass Ihr Gelenk in jedem Fall wieder wie "neu" wird. Bei sehr starken Verschleißerscheinungen können die Beschwerden fortbestehen, da durch eine gelenkerhaltende Operation eine Verbesserung nicht mehr möglich ist.
Sollte Ihr intraoperativer Befund mich dazu zwingen, ist es möglich, dass trotz der Möglichkeiten der arthroskopischen Chirurgie, ein Schnitt zur Behebung eines krankhaften Befundes nötig ist. Sie sollten Ihre Zustimmung hierzu geben.
Auch wenn keine dieser Komplikationen eintritt, was der Normalfall ist, müssen Sie in Betracht ziehen, dass kein Arzt die Garantie für den Erfolg der ärztlichen Maßnahme geben kann, d.h. dass auch bei regelrecht durchgeführter Operation, ohne Komplikationen, der Erfolg nicht oder nicht vollständig eintritt, Ihre Beschwerden also fortbestehen können.
Wenn Sie, unter Kenntnis dieser Punkte, weiterhin operiert werden möchten, bin ich gerne bereit dies zu tun. Die Ausstattung des OPs sowie der Praxis entspricht dem neuesten technischen Standard und ich versichere Ihnen, die größtmögliche Sorgfalt walten zu lassen.
Sie sind
darauf hingewiesen worden, dass für die erste Nacht nach der Operation eine
häusliche Betreuung erforderlich ist
und dass es notwendig ist, die operierte Extremität zu schonen.
Sie sind
darauf hingewiesen worden, dass der Eingriff auch stationär
in einem Krankenhaus durchgeführt werden kann.
Lassen Sie
sich die Spritze gegen Thrombose einen Tag vor der Operation geben.
Stellen Sie
sich bitte beim Narkosearzt vor.
Ihr
OP-Termin ist am ______________um ________Uhr.
Sollten noch Fragen bestehen, stehe ich gerne, nach telefonischer Terminvereinbarung, zur Beantwortung zur Verfügung. Sollten Sie den Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir um umgehende Benachrichtigung.
- Die operative Behandlung erfolgt ambulant.
- Zu dem OP-Termin erscheinen Sie bitte pünklich.
- Kommen Sie bitte nüchtern; beachten Sie bitte auch die Informationen zur Narkose.
- Bitte bringen Sie den unterschriebenen Aufklärungsbogen, den ausgefüllten Narkosebogen und die Befunde der evtl. noch erforderlichen Voruntersuchungen, sowie Ihre Röntgenbilder zu dem OP-Termin mit.
- Bitte bringen Sie frische Unterwäsche, einen Trainingsanzug und bequeme Schuhe, Waschsachen und ein kleines Handtuch mit.
- Sie können ca. 1-4 Stunden nach dem Eingriff die Praxis verlassen.
- Lassen Sie sich bitte von einem Verwandten oder Bekannten abholen.
- Mit Ihnen ist eine Unterbringung im Ein-/ Zweibettzimmer im Hotel vereinbart.
Ich bin über die Risiken der geplanten Operation ausführlich schriftlich und mündlich informiert worden und bin mit der Durchführung der Operation durch Herrn Dr. Ingenhoven, sowie mit der notwendigen Narkose einverstanden.
______________________________________________
Unterschrift des Patienten/ der Erziehungsberechtigten